Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WAVe Bikes Siegburg / Hennef. Diese Bedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden und schaffen Transparenz und Vertrauen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren sowie für Werkstatt- und Reparaturleistungen zwischen WaVe Bikes Siegburg / Hennef (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden.

§ 2 Vertragsschluss
Verkauf: Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden und die Übergabe bzw. Bezahlung der Ware zustande.
Werkstatt: Der Reparaturauftrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Erteilung des Auftrags durch den Kunden und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande.

§ 3 Kostenvoranschläge und Vergütung
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Die Gebühr wird bei anschließender Durchführung der Reparatur mit der Endrechnung verrechnet.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreitungen der veranschlagten Gesamtsumme um bis zu 20 % gelten als vom Kunden vorab genehmigt. Bei höheren Abweichungen wird die Zustimmung des Kunden eingeholt.
Die Vergütung ist bei Abholung bzw. Übergabe der Ware ohne Abzug sofort fällig.

§ 4 Abholung und Standgeld
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung über die Fertigstellung abzuholen.
Ab dem 7. Tag nach der Mitteilung der Abholbereitschaft wird ein Standgeld von 2,00 € pro Kalendertag berechnet.

§ 5 Werkstatt-Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht ein vertragliches Pfandrecht am Auftragsgegenstand zu. Die Herausgabe kann bis zur vollständigen Bezahlung verweigert werden.

§ 6 Probefahrten
Probefahrten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Kunde haftet für alle während der Fahrt schuldhaft verursachten Schäden am Fahrzeug.
Vor einer Probefahrt ist ein gültiger Lichtbildausweis als Sicherheit zu hinterlegen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei gebrauchten Waren gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
Der Auftragnehmer haftet nicht für loses Zubehör (z. B. Computer, Luftpumpen, Stecklichter), das bei Abgabe des Rades zur Reparatur nicht ausdrücklich auf dem Reparaturschein vermerkt wurde.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht.